Botulinumtoxin (umgangssprachlich „Botox“, Botox® ist der Markenname eines Präparats) wird manchmal an Stellen oder für Zwecke eingesetzt, für die kein Präparat zugelassen ist. Ärztinnen und Ärzte dürfen ein Arzneimittel im Einzelfall außerhalb der Zulassung einsetzen. Sie müssen dann besonders gründlich aufklären, auch darüber, dass es für diese Anwendung weniger geprüfte Daten gibt.
Die Zulassung legt fest, wofür ein Arzneimittel geprüft ist. Wird es anders eingesetzt, spricht man von Off-Label. Für diese Anwendung gibt es weniger geprüfte Daten zu Wirkung und Risiken, und die Ärztin übernimmt eine größere Verantwortung.
Neben den bekannten Nebenwirkungen des Wirkstoffs können Muskeln in der Nähe mit betroffen sein. An der Lippe kann das Trinken oder Sprechen für einige Wochen schwerer fallen, an der Stirn kann eine Braue absinken.
Darf eine Ärztin außerhalb der Zulassung behandeln?
Diese Seite informiert. Ob eine Behandlung für dich in Frage kommt, kann nur eine Ärztin oder ein Arzt nach Untersuchung und Aufklärung beurteilen.
Quellen: Fachinformationen der zugelassenen Präparate, Abschnitt 4.1