PRP heißt plättchenreiches Plasma. Dafür wird Blut abgenommen und so aufbereitet, dass ein Teil mit vielen Blutplättchen übrig bleibt. Dieser Teil wird wieder in die Haut oder die Kopfhaut gespritzt. Rechtlich ist das eine Blutzubereitung und damit ein Arzneimittel. Ohne Herstellungserlaubnis darf es nur die Ärztin oder der Arzt herstellen, die es selbst anwendet.
Ob PRP bei Haut oder Haarausfall wirkt, ist nicht ausreichend belegt, Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Beim Haarausfall gehört zuerst die Ursache abgeklärt.
Möglich sind Schmerzen, Schwellungen, Blutergüsse und Infektionen. Bei Gerinnungsstörungen, unter blutverdünnenden Mitteln und bei Entzündungen an der Stelle wird vorher besonders genau abgewogen.
Ist PRP ein Arzneimittel?
Diese Seite informiert. Ob eine Behandlung für dich in Frage kommt, kann nur eine Ärztin oder ein Arzt nach Untersuchung und Aufklärung beurteilen.
Quellen: § 4 Abs. 2, § 13 Abs. 2b, § 67 Arzneimittelgesetz; VGH München 20 BV 23.1807 vom 28.08.2024