ÄRZTLICHE MINIMALINVASIVE BEHANDLUNGEN IN DER BREMER ÜBERSEESTADT

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PRP (EIGENBLUT): RECHTSLAGE, STUDIENLAGE, RISIKEN

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Worum es geht

PRP heißt plättchenreiches Plasma. Dafür wird Blut abgenommen und so aufbereitet, dass ein Teil mit vielen Blutplättchen übrig bleibt. Dieser Teil wird wieder in die Haut oder die Kopfhaut gespritzt. Rechtlich ist das eine Blutzubereitung und damit ein Arzneimittel. Ohne Herstellungserlaubnis darf es nur die Ärztin oder der Arzt herstellen, die es selbst anwendet.

Was über die Wirkung bekannt ist

Ob PRP bei Haut oder Haarausfall wirkt, ist nicht ausreichend belegt, Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Beim Haarausfall gehört zuerst die Ursache abgeklärt.

Risiken

Möglich sind Schmerzen, Schwellungen, Blutergüsse und Infektionen. Bei Gerinnungsstörungen, unter blutverdünnenden Mitteln und bei Entzündungen an der Stelle wird vorher besonders genau abgewogen.

Fragen für deine Ärztin oder deinen Arzt

  • Ist die Ursache meines Haarausfalls geklärt?
  • Wie wird das Blut aufbereitet?
  • Welche Belege gibt es für mein Anliegen?

HÄUFIGE FRAGEN

Ja, rechtlich ist es eine Blutzubereitung. Ohne Herstellungserlaubnis darf es nur die Ärztin oder der Arzt herstellen, die es selbst anwendet. Die Herstellung muss der Behörde angezeigt sein.

Diese Seite informiert. Ob eine Behandlung für dich in Frage kommt, kann nur eine Ärztin oder ein Arzt nach Untersuchung und Aufklärung beurteilen.

Quellen: § 4 Abs. 2, § 13 Abs. 2b, § 67 Arzneimittelgesetz; VGH München 20 BV 23.1807 vom 28.08.2024