PRF heißt plättchenreiches Fibrin. Dafür wird Blut abgenommen und ohne Zusatz von Gerinnungshemmern zentrifugiert. Dabei bleibt ein Teil mit vielen Blutplättchen und Fibrin übrig. Dieser Teil wird wieder in die Haut oder die Kopfhaut gespritzt. Rechtlich ist das eine Blutzubereitung und damit ein Arzneimittel. Ohne Herstellungserlaubnis darf es nur die Ärztin oder der Arzt herstellen, die es selbst anwendet.
Ob PRF bei Haut oder Haarausfall wirkt, ist nicht ausreichend belegt. Die vorhandenen Studien sind klein, oft ohne Kontrollgruppe, und die Nachbeobachtung ist kurz. Beim Haarausfall gehört zuerst die Ursache abgeklärt.
Möglich sind Schmerzen, Schwellungen, Blutergüsse und Infektionen. Bei Gerinnungsstörungen, unter blutverdünnenden Mitteln und bei Entzündungen an der Stelle wird vorher besonders genau abgewogen.
Ist PRF ein Arzneimittel?
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Quellen: § 4 Abs. 2, § 13 Abs. 2b, § 67 Arzneimittelgesetz; VGH München 20 BV 23.1807 vom 28.08.2024; Dohan Ehrenfest u. a. 2006, Oral Surg Oral Med Oral Pathol Oral Radiol Endod 101, e37 bis e44 (Herstellung ohne Gerinnungshemmer); systematische Übersicht zu injizierbarem PRF bei Haarausfall und Gesichtsverjüngung, Cureus 2024 (PMC11247247)